Bleileitungsverbot gem. §17 TwVO
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Bleileitungen
– kaum noch ein Problem: In Nord- und
Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis
Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor
1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor
1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter
Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet
wurden, sind nicht mehr betroffen.
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Umweltsituation:
Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus
Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre
Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B.
über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die
schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner
Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und
Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und
Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das
sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen
wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es
kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während
der Schwangerschaft).
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Bleileitungen
nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft
getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein
Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum
12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu
entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte
aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen
metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser
führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf
zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und
eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend
notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das
Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär-
und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen
und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und
Grundbesitzer können Ihnen helfen.
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Bleihaltiges
Wasser nicht trinken: Verwenden Sie
(möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als
Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für
schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten
Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer
ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen
abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die
Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von
Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.
Unabhängig von einer
möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit
das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung
verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis
es kühl aus der Leitung läuft.
Wenn eine Überschreitung
des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss
Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen –
geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung
des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht
noch möglich.
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Bleileitungen
erkennen: Um festzustellen, ob sich noch
Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende
Maßnahmen hilfreich:
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Kontrollieren
Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und
hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im
Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher.
Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen
oder abschaben und erscheinen silbergrau.
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Fragen Sie bei
Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer
nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden
und aus welchem Werkstoff sie sind.
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Im Zweifelsfall
kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über
die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche
Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie
vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier
Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches
Gesundheitsamt berät Sie zur der
Probenentnahme.
Quelle:www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser